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Erbrecht – wenn ein Mensch geht, streiten die Hinterbliebenen

Nach der ersten Trauer über den Verlust eines Angehörigen oder nahestehenden Erblassers folgt im zweiten Schritt leider sehr häufig die Auseinandersetzung der Hinterbliebenen über das Erbe. Am Ende geht es, wie so oft, um das materielle Vermögen, das aufgeteilt wird. Hier gibt das Erbrecht Klarheit über die Hinterlassenschaften und die Erbfolge.

Sehr viel Ärger und Probleme ließen sich vermeiden, wenn sich jeder erwachsene Bürger mit Unterstützung eines spezialisierten Anwalts Gedanken über seinen letzten Willen machen würde. Da der Tod in unserer Kultur meist aus dem täglichen Leben ausgeblendet wird, sind unwillkommene Überraschungen nach dem Tod fast unausweichlich.

Allerdings haben nur rund 20 Prozent der deutschen Bürger ein Testament. Für die restlichen 80 Prozent gilt die gesetzliche Erbfolge. Und es spielt am Ende keine Rolle, ob Sie die Erbfolge kennen, für gut befinden oder sogar aufgrund der Nähe zu dem Hinterbliebenen als unangemessen erachten.

Wenn kein Testament zur Verfügung steht, sorgt das Erbrecht für Aufklärung!

Eigene letztwillige Verfügungen fallen nicht leicht. Gerne schiebt man die Regelung der Rechtsfolgen nach dem eigenen Ableben immer wieder hinaus. Es ist auch uns bewusst, dass der gesamte Bereich sehr sensibel zu behandeln ist. Insbesondere, wenn es neben der Vermögensnachfolge um Altersvollmachten oder Patientenverfügung geht.

Umso mehr gehören auch die menschlichen Aspekte zu einer gründlichen Beratung im Rahmen des Erbrechts.

Typische Bereiche mit Regelungsbedarf sind:

  • Testamentsgestaltung
  • Vermächtnis
  • Beratung über sinnvolle letztwillige Verfügungen
  • Erbschaftssteuer
  • Unternehmensnachfolge
  • Ehepartner, Kinder, Pflichtteilsrecht
  • Erbauseinandersetzungen (gerichtlich und außergerichtlich)

Gerne beraten wir Sie rund um das Erbrecht. Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei in Dresden.

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